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Degussa hat Anspruch auf Umweltinformationen

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Die Stadt Frankfurt muss der Degussa AG alle Umweltinformationen zu einem Gelände am Frankfurter Westhafen zugänglich machen, die im Bebauungsplan und in dem mit der Grundstücksgesellschaft Westhafen GmbH abgeschlossenen Erschließungsvertrag enthalten sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt Anfang Mai entschieden. Auch wenn die entsprechende EU-Umweltinformationsrichtlinie noch nicht in deutsches Länderrecht umgesetzt wurde, gibt sie nach Ansicht des Gerichtes jedermann einen Anspruch auf Erhalt von Umweltinformationen, der plausibel darlegen kann, dass in bestimmten Akten eben solche Daten enthalten sind. Degussa hatte die Stadt Frankfurt auf Herausgabe dieser Informationen verklagt, weil sie ihrerseits von der Grundstücksgesellschaft Westhafen GmbH auf Schadensersatz verklagt worden war.

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Das der Stadt gehörende und von der Westhafen GmbH zu erschließende Grundstück soll mit Schadstoffen vom benachbarten Degussa-Gelände verunreinigt worden sein. Der Chemie-Konzern geht jedoch davon aus, dass dies den Behörden und dem Investor bereits länger bekannt war und daher mittlerweile verjährt ist. Um diese Position zu stützen, verlangt das Unternehmen Einsicht in entsprechende Akten des Bebauungsplans und des Erschließungsvertrages. Diese Klage wird zurzeit noch in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt.

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