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Deutsche Telekom muss Entgelte zahlen

Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muss ihren Wettbewerbern zu gering ausgezahlte Zusammenschaltungsentgelte bezahlen, die bei der Anrufzustellung der inzwischen abgeschafften 0190er-Nummern angefallen sind. Das Oberlandesgericht Köln kam in der Frage zu der gleichen Einschätzung wie im vergangenen Jahr das Landgericht Bonn. Ein Urteil war jedoch nicht mehr erforderlich, weil die DTAG zuvor ihre Berufung zurückgenommen hatte. Geklagt hatte neben weiteren so genannter Carrier die Colt Telecom GmbH.

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Hintergrund: Die Telefonunternehmen stellten für die 0190er Nummern Anbietern, zum Beispiel von Erotik-Hotlines, ihr Netz zur Verfügung. Hierfür bestand zwischen der DTAG und den Carrieren eine Zusammenschaltungsvereinbarung, in der die Abrechnung der Hotline-Gebühren geregelt war. Nachdem sich bei den 0190er-Nummern jedoch die Zahlungsausfälle häuften, änderte die DTAG einseitig die Abrechnungsmodalitäten.

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