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Die Bundesregierung hatte beantragt, die Urteilswirkungen zeitlich zu beschränken, dem folgte das Gericht jedoch nicht. Vor dem Kölner Finanzgericht hatten Dr. Wienand Meilicke und seine zwei Schwestern geklagt, die von ihrem Vater Anteile an Gesellschaften in den Niederlanden und in Dänemark geerbt hatten. Die Kölner Behörde legte den Fall dem EuGH vor. Auf Rückzahlungen können nun Privatanleger und Firmen hoffen, die Aktien ausländischer Unternehmen halten.