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Rechtswidrige Razzia bei Ex-Stern-Korrespondent

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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler 'Stern'-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß. Das Gericht verurteilte das Land Belgien wegen Verletzung der Pressefreiheit zu einer Zahlung von 10.000 Euro Schadenersatz. Außerdem muss das Land die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro tragen.

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Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume von Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Grund für die Aktion war die Behauptung der europäischen Anti-Betrugsbehörde Olaf, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Tillack hatte auf der Grundlage von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet. Als die Behörde den Informanten in einer internen Untersuchung nicht ausfindig machen konnte, wurden die Stern-Büros durchsucht.

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