Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre der G. Kromschröder AG können gegen Zahlung einer Barabfindung auf den Mehrheitsaktionär Elster Group GmbH übertragen werden. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs in Anfechtungsverfahren zwischen Kromschröder, der Elster Group GmbH und der Elster GMC Holding GmbH sowie 23 Klägern. Zu den Klägern gehörten unter anderem die EO Investors GmbH, Carthago Value Invest AG, Horizont Holding und die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH. Außerdem wurden auch die Klagen gegen einen Gewinnabführungsvertrag zwischen Kromschröder und der Elster-Gruppe für erledigt erklärt.
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