Juve Plus Endstation für Deutsche Bahn

Rechtsabteilung unterliegt mit Freshfields und Redeker

Die Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG darf die Konzerngesellschaft DB Netz AG nicht juristisch beraten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. In den Vorinstanzen gab es unterschiedliche Entscheidungen.

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Auf eine Beschwerde des Netzwerks Privatbahnen hin hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der DB Netz AG untersagt, sich bei Fragen des Netzfahrplans, der Trassenzuweisung und der Wegeentgelte von Juristen der Muttergesellschaft beraten zu lassen. Die DB Netz hatte zu diesem Zeitpunkt keine eigene Rechtsabteilung, bei der Bahn selbst hingegen gab und gibt es einen Beraterstab, der sich speziell mit Regulierungsfragen befasst.

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