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Auf eine Beschwerde des Netzwerks Privatbahnen hin hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der DB Netz AG untersagt, sich bei Fragen des Netzfahrplans, der Trassenzuweisung und der Wegeentgelte von Juristen der Muttergesellschaft beraten zu lassen. Die DB Netz hatte zu diesem Zeitpunkt keine eigene Rechtsabteilung, bei der Bahn selbst hingegen gab und gibt es einen Beraterstab, der sich speziell mit Regulierungsfragen befasst.