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EnBW sieht sich durch die deutsche Umsetzung insbesondere im Hinblick auf die Übertragungsregeln gegenüber nationalen Wettbewerbern benachteiligt. Denn diese Regeln erlauben es Unternehmen, die alte Kraftwerke stilllegen, die Zertifikate der Altanlage für vier Jahre auf neuen Anlagen zu übertragen und die dadurch entstehenden Überschusszertifikate gewinnbringend zu verkaufen. Zudem beanstandet der Karlsruher Energieversorger auch die nachträgliche Diskriminierung der Kernkraft. (Ulrike Hümmer)