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Das EuGH-Urteil ermöglicht es Inhabern von Unionsmarken ihre Rechte einheitlich in Verletzerketten an einem Gerichtsstand geltend zu machen (Az.: Rs. C-832/21) – und knüpft damit an das sogenannte Nintendo-Urteil aus dem Jahr 2017 an. Demnach dürfen nationale Gerichte gegenüber ausländischen Beklagten mit europaweiter Wirkung über Annexansprüche urteilen. Die aktuelle Entscheidung erweitert dieses Urteil, indem sie die Frage nach der Zuständigkeit des Sachzusammenhangs klärt. Hierbei stützt sich der EuGH in diesem Fall neben dem Liefervertrag auch auf die einheitlichen Homepages der Verletzer.