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Im vergangenen Jahr hatte die Kommission Kartellverfahren gegen 18 führende Chemieunternehmen eröffnet, darunter auch gegen Degussa. Der deutsche Chemiekonzern konnte allerdings ein Bußgeld abwenden, obwohl er ebenfalls an dem Kartell beteiligt war und auch früher schon durch Kartellbildung aufgefallen war. Der Grund: Degussa hatte von der so genannten Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht und das Bleichmittel-Kartell ursprünglich angezeigt. Ansonsten hätte auch Degussa ein Bußgeld von 129 Millionen Euro gedroht, teilte die EU-Kommission mit.