Lovells für Medikamenten-Vertreiber MSD in Berlin erfolgreich
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Einnahme des Arthritis-Medikaments Vioxx und Herzerkrankungen konnte bisher nicht ausreichend dargelegt werden. So urteilte das Landgericht Berlin und wies die ersten beiden Klagen gegen MSD Sharp & Dohme, den deutschen Vertreiber des Schmerzmittels Vioxx, gleich am ersten Verhandlungstag ab. Eine 60-jährige Berlinerin hatte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80.000 Euro verlangt, weil das mittlerweile vom Markt genommene Vioxx bei ihr Herzprobleme verursacht habe. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin jedoch nicht ausreichend darlegen, dass die Einnahme des Medikaments ihre Erkrankung hervorgerufen habe.
Im zweiten Fall hatte ein Kläger von MSD, der deutschen Tochter des US-amerikanischen Vioxx-Herstellers Merck & Co., Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen sowie Verdachtsfälle zu schädlichen Wirkungen von Vioxx verlangt. Auch hier habe der Kläger jedoch nicht ausreichend dargelegen können, dass sein erlittener Herzinfarkt mit der Einnahme des Medikaments in konkretem Zusammenhang stehe.
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