Das bundesweit erste Musterverfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) findet vor dem OLG Stuttgart statt: Die Richter müssen darüber entscheiden, ob die Ad-hoc-Mitteilung von DaimlerChrysler vom Juli 2005 über das Ausscheiden von Jürgen Schrempp zu spät veröffentlicht wurde. Das LG Stuttgart hatte Anfang Juli seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen. In den Anlegerklagen gegen DaimlerChrysler werden Schadenersatz für entgangene Kursgewinne oder eine Rückabwicklung der Finanzgeschäfte verlangt. Mit einem Verhandlungstermin ist laut OLG im Herbst 2006 zu rechnen.
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