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Etappensieg für Mobilfunknetzbetreiber

Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus müssen sich Terminierungsentgelte für die Weiterleitung von Anrufen aus dem Festnetz nicht von der Bundesnetzangentur (BnetzA) genehmigen lassen.Das hat das Verwaltungsgericht Köln in vier mündlichen Verhandlungen entschieden. Die Richter waren der Auffassung, dass das von der BnetzA angewandte Ex-ante-Modell nicht das geeignete Instrument für die Regulierung der Terminierungsentgelte sei.

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Bei der Ex-ante-Regulierung ist von vornherein ein rechtlicher Rahmen per Gesetz vorgegeben. Bei der milderen Ex-post-Regulierung hingegen können die Firmen selbst agieren und eine mögliche Prüfung durch die Regulierungsbehörde findet erst nachträglich statt.

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