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Ein weiterer Schlagabtausch im Markenstreit um den ,Black Friday‘: Der Handel darf künftig weiterhin mit dieser Bezeichnung über 900 Waren und Dienstleistungen bewerben und verstößt damit nicht gegen die Markenrechte des chinesischen Unternehmens Super Union Holdings. Das Landgericht Berlin entschied Mitte April, dass ,Black Friday‘ in der Vergangenheit von Händlern und einem Internetportal lediglich beschreibend verwendet worden und deshalb verfallen sei. Geklagt hatte nun der Betreiber des Internetportals BlackFriday.de, Simon Gall (Az. 52 O 320/19). Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende.