Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Tabakwerberichtlinie, die Werbung in Presse, Rundfunk und Internet verbietet, abgewiesen. Die deutsche Regierung hatte sich gegen die Umsetzung der Richtlinie gewehrt, da die EU damit ihrer Meinung nach ihre gesetzgeberischen Kompetenzen überschritten hatte. Es handele sich um Regelungen zum Gesundheitsschutz, zu dem die Gesetzgebungskompetenz bei den jeweiligen Nationalstaaten liege. Dieser Ansicht haben sich die obersten EU-Richter in der nun erfolgten Entscheidung nicht angeschlossen. Sie entschieden, dass das Europäische Parlament ein solches Verbot erlassen dürfe, da die Richtlinie für einen freien Warenverkehr zwischen den EU-Staaten sorge, der nicht durch unterschiedliche nationale Werberegeln behindert werden dürfe. Auch eine Beeinträchtigung der journalistischen Meinungsfreiheit konnte das Gericht nicht erkennen.
Das Urteil kommt nicht überraschend: Schon im Sommer hatte der beratende Generalanwalt Philippe Léger die Abweisung der Klage empfohlen. Daraufhin hatte die Bundesregierung das Tabakwerbeverbot im November umgesetzt. Dadurch hat die nun erfolgte Abweisung der Klage zwar keine direkten Konsequenzen, bedeutet aber einen Punktsieg für die EU beim Streit um Zuständigkeiten und Kompetenzen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.