Juve Plus EuGH erlaubt mehrere Zeitverträge in Folge

Land NRW mit Meyer-Köring erfolgreich

Autor/en
  • Catrin Behlau

Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Verträge ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, es muss jedoch klare Vorgaben gegen Missbrauch geben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) entschieden und ein Verfahren zurück an das Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) verwiesen.

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Theo Kade
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