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Der Entwurf ist Teil des „Unified Patent Litigation Systems“ (UPLS), das die Schaffung eines EU-Patents und eines europäischen Patentgerichts vorsah. Dieses sollte in Zukunft als zentrale Berufungsinstanz alle Rechtsstreitigkeiten über europäische Patente und die zukünftigen Gemeinschaftspatente entscheiden. Nationale Patentgerichte sollten hierbei als Eingangsgerichte fungieren. In Deutschland waren hierfür Mannheim, Hamburg und Düsseldorf im Gespräch.