Juve Plus EuGH hält tarifliche Altersgrenzen für wirksam

Klägerin unterliegt mit Bertelsmann

Autor/en
  • Catrin Behlau

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter automatisch mit Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand schicken. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil entschieden und ein Verfahren zurück an das Arbeitsgericht Hamburg verwiesen, bei dem eine Gebäudereinigungskraft auf Weiterbeschäftigung geklagt hatte.

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Die heute 66-jährige Gisela Rosenbladt war 39 Jahre lang als Gebäudereinigungskraft bei der Firma Oellerking Gebäudereinigungsgesellschaft mbH beschäftigt. Als sie das 65. Lebensjahr erreicht hatte, teilte ihr Arbeitgeber ihr mit, dass das Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag damit beendet sei. Ihr steht nun eine Rente von rund 230 Euro im Monat zu. Gisela Rosenbladt klagte vor dem Arbeitsgericht Hamburg auf Weiterbeschäftigung und machte dabei einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Altersdiskriminierung geltend.

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