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Anlass für das Urteil des EuGH war unter anderem ein Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Geklagt hatte ein ehemaliger Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund. 2004 und 2005 war er über ein Jahr durchgehend krank und konnte daher keinen Urlaub nehmen. Inzwischen ist er wegen Berufsunfähigkeit verrentet. Von seinem Arbeitgeber verlangte er für 2004 und 2005 Urlaubsabgeltung in Höhe von 14.000 Euro brutto. Entsprechend der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts lehnte der Arbeitgeber dies ab: Der Urlaubsanspruch sei nicht erfüllbar gewesen und daher verfallen. Auf dieser Grundlage entscheidet nun das Arbeitsgericht Düsseldorf.