Juve Plus Euro-Rettungsschirm

Beschwerdeführer um Peter Gauweiler scheitern vor Verfassungsgericht

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Die Bundesregierung kann sich am dauerhaften Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) weiter in vollem Umfang beteiligen. Den Weg dafür ebnete heute das Bundesverfassungsgericht, das mehrere Klagen gegen den ESM und den europäischen Fiskalakt ablehnte.

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Nachdem im Vorfeld bereits Eilanträge gescheitert waren, wies das Gericht die Beschwerden und den Antrag in einem Organstreitverfahren endgültig zurück. Obwohl Deutschland damit hohe Verpflichtungen von insgesamt 500 Milliarden Euro eingeht, sei die Haushaltsautonomie des Bundestages hinreichend gewahrt worden, so die Karlsruher Verfassungsrichter.

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