Wettbewerbern kommt kein subjektives Recht auf die Untersagung einer Fusion zu. Dies entschied das OLG Düsseldorf und wies damit einen Antrag des Baustoffherstellers Eurovia unter Hinweis auf die aktuelle Kartellrechtsnovelle zurück. Das Unternehmen hatte gegen die Freigabe des Erwerbs einiger Baustoff-Töchter der Dr. Schmidt-Gruppe durch die Konkurrentin Werhahn Rechtsmittel eingelegt. Da das Closing bereits erfolgt war, hatte Eurovia per Eilantrag außerdem versucht, eine aufschiebende Wirkung des Rechtsmittelverfahrens für die Umsetzung der Fusionen feststellen zu lassen. Vertreter Eurovia (Antragstellerin)
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