Im Streit um die Genehmigung des Verkehrsflughafens Lahr kann die Betreiberin, die Black Forest Airport Lahr (BFAL) GmbH, weiter hoffen. Ende Februar entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Regierungspräsidium Freiburg und damit gegen das Bundesland: Der VGH erklärte den Präsidiumsbescheid, mit dem die Genehmigung abgelehnt worden war, für rechtswidrig. Das Präsidium wurde verpflichtet, die BFAL erneut zu bescheiden. Das Regierungspräsidiums habe die Belange der Klägerin, der umliegenden Kommunen wie der Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem dürfte eine Bedarfsprüfung nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, bestehende Flughäfen vor Konkurrenz zu schützen, erklärte das Gericht. Zwar besteht in Söllingen bereits ein Verkehrsflughafen. Die BFAL hatte jedoch Ende 2002 den Antrag gestellt, auf dem ehemaligen Militärflughafen Lahr einen Verkehrsflughafen zu betreiben. Im August 2004 hatte das Präsidium dies abgelehnt mit der Begründung, es bestehe kein Bedarf für einen weiteren Verkehrsflughafen. Interesse an dem Projekt hat auch die Beigeladene, der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. Sie erhofft sich, von ihr erschlossenes Gebiet im Umfeld des Flughafens veräußern zu können. Vertreter BFAL
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