Juve Plus Fluglotsenstreik

Weißmantel verhindert Schadensersatzpflicht für GdF

Autor/en
  • Eva Lienemann

Fluggesellschaften können von der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) keinen Schadensersatz für Flugausfälle verlangen: Das hat das Bundesarbeitsgericht gestern in Erfurt in zwei Revisionsverfahren entschieden und die Klage mehrerer Fluggesellschaften gegen die GdF abgewiesen. Erstmals hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigt, ob Unternehmen, die nicht selbst bestreikt werden, Schadensersatz für Streikfolgekosten verlangen können.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

David Schäfer
David Schäfer

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema