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Die Anteilseigner hatten gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung Anfechtungsklagen erhoben und so durch eine Registersperre bewirkt, dass die Ausgliederung eingetragen wird. Mit dem Vergleich verpflichteten sie sich jedoch, ihre Klagen zurückzunehmen. Im Gegenzug erklärte sich Sanacorp bereit, für das Geschäftsjahr 2008 an alle Vorzugsaktionäre eine einmalige Sonderdividende in Höhe von 35 Euro je Aktie auszuschütten. Grundlage für diese Sonderausschüttung ist eine Satzungsänderung, die auf der nächsten Hauptversammlung des Konzerns beschlossen werden soll. Die einzige Stammaktionärin des Planegger Konzerns hat sich im Rahmen des Prozessvergleichs verpflichtet, dieser Änderung zuzustimmen und machte damit den Weg für die Zahlung frei.