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Fusion von TV-Sendern für gültig erklärt

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Der Zusammenschluss der Fernsehsender ProSieben und Sat.1 zur ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000 war rechtens. Mit diesem Beschluß hat das Oberlandesgericht München eine frühere Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt. Damit steht auch fest, dass den ehemaligen Vorzugsaktionären der ProSieben Media AG keine weiteren Zahlungsansprüche zustehen.

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Nach der Verschmelzung hatten mehrere von ihnen, unter anderem der Kölner Minderheitsaktionär Karl-Walther Freitag, einen Antrag auf Überprüfung der damaligen Umtauschverhältnisse gestellt und auf Festsetzung einer Barzahlung gehofft. Gegen die Entscheidung erster Instanz hatten sie Beschwerde zum OLG engelegt.

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