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GE/InVision-Fusion unter Auflagen

Die Fusion zwischen General Electric (GE) und InVision Technologies ist vom Bundeskartellamt nur unter Auflagen freigegeben worden. GE muss vor dem Erwerb beispielsweise alle Anteile an der Yxlon ZPT-Gruppe aufgeben, und bis zu einem Verkauf deren Geschäft als selbständiges Unternehmen fortführen. Um Doppelbelastungen für das Unternehmen zu vermeiden, hatte das Kartellamt die Auflage und ihre Umsetzung zuvor mit der US-amerikanischen FTC abgestimmt. Vertreter General Electric und InVision

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Clifford Chance (Brüssel): Dr. Martin Bechtold (deutsches Kartellrecht, Koordination außerhalb USA), Tony Reeves (brit. Kartellrecht), Marjan Mondt (belgisches Kartellrecht); Associate: Gorka Navea, Jürgen Schindler, Jim Back

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