Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem die Bundesländer bei der Gebührenerhöhung von der KEF-Empfehlung abgewichen waren. Die Kommission hatte zu einer Erhöhung von 1,09 Euro pro Monat geraten, die Ministerpräsidenten der Länder entschieden jedoch, die Gebühren nur um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Monat anzuheben. Dem Gericht zufolge fehlen den Sendern damit Einnahmen in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro. Angesichts der damals schwierigen wirtschaftlichen Lage seien Nutzern höhere Gebühren nicht zumutbar gewesen, so die Argumentation der Landesfürsten. Aus Sicht des Gerichts haben die Gründe für die Abweichung teilweise vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand, in anderen Teilen seien sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gingen von falschen Annahmen aus.