Juve Plus Gebührenstreit

Redeker für langjährige Mandantin Deutschlandradio vor BVerfG erfolgreich

Die Bundesländer hätten die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht beschränken dürfen. Sie hätten sich vielmehr der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anschließen müssen. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.

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ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem die Bundesländer bei der Gebührenerhöhung von der KEF-Empfehlung abgewichen waren. Die Kommission hatte zu einer Erhöhung von 1,09 Euro pro Monat geraten, die Ministerpräsidenten der Länder entschieden jedoch, die Gebühren nur um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Monat anzuheben. Dem Gericht zufolge fehlen den Sendern damit Einnahmen in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro. Angesichts der damals schwierigen wirtschaftlichen Lage seien Nutzern höhere Gebühren nicht zumutbar gewesen, so die Argumentation der Landesfürsten. Aus Sicht des Gerichts haben die Gründe für die Abweichung teilweise vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand, in anderen Teilen seien sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gingen von falschen Annahmen aus.

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