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Agrar-Produzenten stoppen CMA-Zwangsabgabe mit Graf von Westphalen

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Deutsche Bauern und Lebensmittelbetriebe müssen nicht mehr für das staatlich organisierte Agrarmarketing bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Zwangsabgaben für nichtig erklärt, mit denen der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft finanziert wird.Es folgte damit im Ergebnis einem Vorlagenbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2006. Geklagt hatten der Eiererzeuger Georg Heitlinger, die Gräfendorfer Geflügelschlachterei und die Diamant Mühle.

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Die Verfahren standen als Musterverfahren für mehrere hundert ähnliche Fälle, in denen Unternehmen Rechtsmittel gegen die Abgabenbescheide eingelegt haben. Durch die Abgabenpflicht werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, so die Karlsruher Richter.

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