Juve Plus Geplante Kraftwerks-Erweiterung

Luther begleitet Beigeladene Evonik Steag vor OVG Münster

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Der Bauvorbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zur von der Evonik Steag geplanten Erweiterung des Steinkohlekraftwerks in Herne-Baukau ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Dezember und wies damit drei Klagen gegen die Behörde ab.

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Kläger des Verfahrens waren der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Nordrhein-Westfalen (BUND) sowie zwei Privatpersonen. Mit ihrer Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg gingen sie gegen den Vorbescheid vor, der die immissionsschutzrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den neuen Block betraf. Die Evonik Steag war in dem Verfahren beigeladen.

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