Juve Plus Gericht

Krankenkassen und Pharmafirmen müssen Rabattverträge nicht offenlegen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern unter das Geschäftsgeheimnis fallen. Unbeteiligte haben deshalb nach dem Informationsfreiheitsgesetz kein Recht auf Auskunft. Geklagt hatte eine Apotheke und in erster Instanz zunächst Recht bekommen. Das Verfahren barg Zündstoff, denn Rabattverträge stehen immer wieder in der Kritik und ein Urteil zugunsten der Klägerin hätte Unbeteiligten tiefe Einblicke in die Vertragskonditionen ermöglicht.

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Andreas Neun
Andreas Neun

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