Das Bußgeld der EU-Kommission gegen DaimlerChrysler wegen wettbewerbswidriger Vertriebsvereinbarungen ist vom Europäischen Gericht Erster Instanz deutlich herabgesetzt worden. Anders als die EU-Kommission stuften die Richter das Mercedes-Benz-Händlernetz in Deutschland, Belgien und Spanien als nicht-selbständige Vertriebsorganisation ein. Statt der verhängten 71 Millionen Euro muss das Unternehmen nur 9,8 Millionen Euro zahlen. Es wird allerdings erwartet, dass die EU-Kommission Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Vertreter DaimlerChrysler
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