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Gerkan unterliegt in presserechtlichem Streit

Der Architekt Prof. Dr. Meinhard von Gerkan darf nicht mehr behaupten, die Deutsche Bahn trage eine Mitschuld am Absturz eines Trägers des neuen Berliner Bahnhofs während des Sturms Kyrill, weil sie von ihm geplante Sicherungsschienen nicht einbauen ließ.

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Die Bahn hatte im Februar dieses Jahres eine Unterlassungsklage gegen den Architekten eingereicht. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Bahn die Sicherungsfunktion der Schienen nicht klar gewesen sein konnte. Ein laufendes Beweissicherungsverfahren soll generell klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Bereits Anfang des Jahres traten die beiden Parteien gegeneinander vor Gericht auf. Damals klagten die beiden gmp-Partner von Gerkan und Jürgen Hillmer wegen Verletzung des Urheberrechts gegen die Deutsche Bahn. Die Bahn hatte die Flachdecken des neuen Berliner Hauptbahnhofs von einem dritten Architekten gestalten lassen und damit die gmp-Pläne nachhaltig verändert. Das LG Berlin entschied damals, dass die Bahn den Lehrter Bahnhof entsprechend der gmp-Pläne umbauen muss. Die Bahn hatte im Februar dieses Jahres eine Unterlassungsklage gegen den Architekten eingereicht. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Bahn die Sicherungsfunktion der Schienen nicht klar gewesen sein konnte. Ein laufendes Beweissicherungsverfahren soll generell klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt.

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