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Hausfeld-Mandantin Netdoktor punktet gegen Google und den Bund

Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen dem Bund und Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die Burda-Tochter Netdoktor.

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Ann-Christin-Richter
Ann-Christin-Richter

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