Der Informationsdienstleister Varetis AG darf seine Internet-Branchenverzeichnisse vorerst weiterhin 'GoYellow' nennen und die Farbe Gelb im Hinter- und Vordergrund der Seite verwenden. Die Deutsche Telekom-Tochter DeTeMedien als Betreiberin der 'Gelbe Seiten' war zuvor in mehreren einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Hamburg und Frankfurt gegen das Münchner Unternehmen unterlegen. Bereits Anfang August war in Hamburg die einstweilige Verfügung zum Namen 'GoYellow' aufgehoben worden - wogegen DeTeMedien Berufung ankündigte -, Anfang Oktober hob das Landgericht Frankfurt dann das Verbot der Farbbenutzung Gelb auf. Es hielt jedoch die Verfügung gegen den Namen 'GooGelb' aufrecht. Ebenso erfreulich für DeTeMedien: Das Gericht bestätigte die Farbmarke Gelb durch Benutzung für Branchenverzeichnisse und bescheinigte der Marke eine überragende Verkehrsdurchsetzung. Die Hauptsacheverfahren stehen noch aus. DeTeMedien und Varetis tragen derzeit mehrere Auseinandersetzungen untereinander aus. Vertreter DeTeMedien
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