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Die Karlsruher Richter haben auf einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz hin die bestehende Regelung überprüft und sie aus formalen Gründen – wegen eines Verstoßes gegen das Anhörungserfordernis – für verfassungswidrig erklärt. Die Richter bemängelten, dass die Tierschutzkommission nicht beratungsoffen, sondern nur pro forma angehört worden sei. Denn die Tierschutzkommission wurde erst gehört, nachdem der Verordnungsentwurf sowohl durch das Kabinett gegangen als auch von der Europäischen Kommission notifiziert worden war. Dies spreche dafür, dass der Verordnungsinhalt zum Zeitpunkt des Anhörens der Tierschutzkommission bereits beschlossene Sache war, urteilten die Verfassungsrichter.