Juve Plus Größere Käfige für Legehennen

Rheinland-Pfalz siegt mit Kleiner vor Verfassungsgericht

Autor/en
  • JUVE

Legehennen könnten bald mehr Platz bekommen. Das derzeit praktizierte Halten der Tiere in Kleingruppen-Käfigen verstößt gegen das Grundgesetz, heißt es in einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Karlsruher Richter haben auf einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz hin die bestehende Regelung überprüft und sie aus formalen Gründen – wegen eines Verstoßes gegen das Anhörungserfordernis – für verfassungswidrig erklärt. Die Richter bemängelten, dass die Tierschutzkommission nicht beratungsoffen, sondern nur pro forma angehört worden sei. Denn die Tierschutzkommission wurde erst gehört, nachdem der Verordnungsentwurf sowohl durch das Kabinett gegangen als auch von der Europäischen Kommission notifiziert worden war. Dies spreche dafür, dass der Verordnungsinhalt zum Zeitpunkt des Anhörens der Tierschutzkommission bereits beschlossene Sache war, urteilten die Verfassungsrichter.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de