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Landgericht lässt Klage gegen Wulff zu

Das Hannoveraner Landgericht hat die Anklage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zur Hauptverhandlung zugelassen. Allerdings ist dies nur ein Teilerfolg für die Staatsanwaltschaft, denn das Gericht hat die Anklage insoweit korrigiert, dass nun ab November wegen Vorteilsannahme und nicht wegen Bestechlichkeit verhandelt wird.

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Von den ursprünglichen Verdachtsmomenten gegen Wulff ist lediglich geblieben, dass er sich einen Aufenthalt beim Münchner Oktoberfest 2008 zumindest teilweise von dem Filmunternehmer David Groenewold bezahlen ließ. Kosten: gut 750 Euro. Im Gegenzug, so die Staatsanwaltschaft, habe sich Wulff, damals Ministerpräsident in Niedersachsen, für Groenewold bei Siemens dafür eingesetzt, dass das Unternehmen sich an einem von Groenewolds Filmprojekten beteiligt.

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