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Höhe der Barabfindung bei O&K rechtens

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Die Höhe der Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der O&K Orenstein & Koppel beim Squeeze-out zugesprochen wurde, ist rechtmäßig. In einem Spruchstellenverfahren hat das Landgericht Berlin die Anträge von elf Minderheitsaktionären auf Neufestsetzung als unbegründet abgewiesen. Im Dezember 2002 hatte der Hauptaktionär CHN im Rahmen der Hauptversammlung einen Squeeze-out durchgesetzt. Die Minderheitsaktionäre verlangten daraufhin eine über den durchschnittlichen Börsenkurs hinausgehende Abfindung. Das Gericht beschied nun den Antragstellern, sie hätten keine weiteren substantiierten Hinweise zum vorgeblich höheren Unternehmenswert gegeben, die Höhe der Abfindung sei damit rechtens. (Ulrike Hümmer)

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