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Interspa-Angebot nicht unzulässig geändert

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Das Angebot der Interspa-Gruppe für Bau, Finanzierung und Betrieb eines Freizeitbads in Rheinfelden ist zulässig. Dies entschied die Vergabekammer Baden-Württemberg in einem Nachprüfungsverfahren.Die Sport- und Freizeitbad Rheinfelden GmbH (SFR GmbH), ein städtisches Unternehmen, hatte die Realisierung des Freizeitbads als PPP-Modell mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 18 Millionen Euro ausgeschrieben. Die Teilnehmer am Bieterverfahren sollten Angebote für Planung, Bau und Finanzierung des Bads über einen Zeitraum von 30 Jahren einreichen. Die SFR GmbH hatte zunächst der Schweizer Kurzentrum Rheinfelden Holding AG den Zuschlag gegeben, hinter dieser Entscheidung stand auch eine Mehrheit im Gemeinderat.

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Die unterlegene Stuttgarter Interspa-Gruppe strengte jedoch ein Nachprüfungsverfahren an, mit dem Ergebnis, dass sie nach einem neuen Vergabeverfahren den Zuschlag für das PPP-Projekt erhielt. Dagegen wandte sich wiederum die Kurzentrum Rheinfelden Holding mit einem weiteren Vergabekammerverfahren.

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