Der Immobilienverband Deutschland IVD darf seinen Namen nicht weiter führen. Dies entschied das Landgericht Hamburg im März. Die drei Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.), BfW (Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.) und Haus & Grund Deutschland (Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.) hatten gegen den IVD geklagt, weil sie dessen Namen für wettbewerbswidrig hielten. Die Hamburger Richter entschieden nun, dass der Namensbestandteil "Immobilienverband Deutschland" irreführend sei, da er die Vorstellung erwecke, der IVD sei eine Dachorganisation aller immobilienrelevanter Marktteilnehmer. Mitglieder des IVD sind jedoch vor allem Immobilienmakler.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.