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Jauch ohne Entschädigung
Günther Jauch muss die Veröffentlichung seines Bildes auf dem Titel einer Rätselzeitschrift des Superillu-Verlags ohne eine Entschädigung hinnehmen. Das OLG Hamburg hat die Klage des Moderators abgewiesen und somit das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg bestätigt. Jauch hatte die Zahlung einer fiktiven Lizenz von dem zu Burda gehörenden Verlag gefordert, weil dieser sein Bild verwendet hatte. Das Bild zeigte Jauch vor dem montierten Hintergrund eines Kreuzworträtsels, am unteren rechten Rand befand sich die Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit 'Wer wird Milionär', wie spannend Quiz sein kann." Ein redaktioneller Beitrag im Heft folgte dem Titelbild nicht. Aus Sicht von Jauch diente der Abdruck des Fotos nicht Informationszwecken, sondern dem Absatz der Zeitschrift. Nach Auffassung der Richter enthalte die Bildunterschrift jedoch eine knappe Charakterisierung und Bewertung der Quizsendung und trage damit zur Meinungsbildung bei. Die Meldung werde durch das umstrittene Foto bebildert und unterliege somit der Pressefreiheit. Die Revison wurde zugelassen, weil die Richter der Meinung waren, dass "die Frage, unter welchen Voraussetzungen die einwilligungsfreie Abbildung eines Prominenten auf dem Titelblatt einer Zeitschrift zulässig ist, von grundsätzlicher Bedeutung" sei.