Juve Plus Jubliäumszahlungen

Greenfort gewinnt für Druckerei C.H. Beck vor BAG

Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern unterschiedlich hohe Sonderzahlungen auszahlen – wenn dadurch Nachteile einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern ausgeglichen werden. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat das Bundesarbeitsgericht in drei Musterverfahren entschieden.

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Mark Lembke
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