Jüdische Gemeinde in Halle erfolglos gegen Prüfbericht
Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt muss den Prüfbericht über die Jüdische Gemeinde in Halle nicht widerrufen. Die Gemeinde hatte vor dem Verwaltungsgericht Dessau darauf geklagt, dass mehrere Äußerungen in dem Bericht widerrufen würden. Zudem wollte sie die Feststellung, dass der Rechnungshof seine Prüfung nicht auf den Zeitraum 1999 bis 2001 hätte erstrecken dürfen. Der Bericht hatte unter anderem den Umgang der Gemeinde mit staatlichen Zuwendungen kritisiert. Das Gericht entschied nun, dass die Feststellungen durch die Befugnisse des Rechnungshofes gedeckt seien und auch nicht in das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht eingreifen. Ebenso sei der Rechnungshof berechtigt gewesen, seine Prüfung auch auf den umstrittenen Zeitraum zu erstrecken.
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