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RP Richter scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Ankauf von Steuer-CDs

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Der Staat darf für Ermittlungen auch Kontodaten kaufen und nutzen, die gestohlen wurden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Aktenzeichen: 2 BvR 2101/09). Damit segnete Karlsruhe das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden ab, die Informationen von diversen sogenannten Steuer-CDs aus Liechtenstein und der Schweiz für ihre Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher einsetzen.

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Im Streitfall hatte ein Steuerzahler eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum eingelegt. Der für die Durchsuchung notwendige Anfangsverdacht war auf Bankdaten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf eine CD gebrannt und schließlich an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. In ihrer Entscheidung vertraten die Verfassungsrichter die Ansicht, dass das Anordnen der Durchsuchung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht entgegenstehe. Der prominenteste Steuerhinterzieher, der auf die Weise überführt wurde, war Klaus Zumwinkel, der ehemalige Chef der Deutschen Post.

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