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Im Streitfall hatte ein Steuerzahler eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum eingelegt. Der für die Durchsuchung notwendige Anfangsverdacht war auf Bankdaten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf eine CD gebrannt und schließlich an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. In ihrer Entscheidung vertraten die Verfassungsrichter die Ansicht, dass das Anordnen der Durchsuchung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht entgegenstehe. Der prominenteste Steuerhinterzieher, der auf die Weise überführt wurde, war Klaus Zumwinkel, der ehemalige Chef der Deutschen Post.