Juve Plus Kaum Geld für Ex-Mannesmann-Chef

Heuking spart für NRW

Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Mannesmann-Chef Dr. Klaus Esser war rechtmäßig. Dies entschied das OLG Düsseldorf vor einer Woche. Die Richter bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf und wiesen die durch Esser und durch das Land Nordrhein-Westfalen eingelegten Berufungen zurück.

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Esser hatte das Land verklagt, weil er der Ansicht war, im so genannten Mannesmann-Verfahren habe gegen ihn nie ein Anfangsverdacht vorgelegen. Daher seien die Einleitung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens rechtswidrig gewesen.

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