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Kein Bußgeld für die Gema

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Der Weltverband der musikalischen Verwertungsgesellschaften CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) und die Gema als eine von 24 europäischen Verwertungsgesellschaften müssen Wettbewerbsverstöße abstellen, damit Künstler ihre Verwertungsgesellschaft in Zukunft frei wählen können.Dazu soll unter anderem die Gema ihre Vereinbarungen und Praktiken entsprechend ändern, unter anderem ihre Gebietsbeschränkungen aufheben. Die Gema muss aber keine Geldbuße zahlen. Dies entschied die EU-Kommission in Brüssel Mitte Juli. Die Kommission hatte eine Untersuchung eingeleitet, nachdem die Sendeanstalt RTL und der britische Online-Anbieter Music Choice Beschwerde eingelegt hatten.

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Zur Begründung hatten die Beschwerdeführer angeführt, dass sie aufgrund der bisherigen Regelung keine Lizenzen für mehrere Gebiete erhalten hatten, sondern mit jeder nationalen Verwertungsgesellschaft einzeln verhandeln mussten. Die vollständige Entscheidung mit Begründung wird den Beteiligten noch zugestellt. Die Frist für die Umsetzung der auferlegten Maßnahmen wurde von ursprünglich 90 Tage auf 120 Tage verlängert.

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