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Kein Geld aus Gagfah-Verkauf für BGAG

Die Restitutionsgesellschaft der Gewerkschaften, die BGAG Immobilien Ost, hat keinen Anspruch auf einen Anteil des Erlöses der Deutschen Rentenversicherung Bund (auch: BfA) aus dem Verkauf der Gagfah.

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Das entschied das Landgericht Berlin. Die BGAG verlangt von der Versicherung gut 150 Millionen Euro. Sie beruft sich dabei auf einen im Jahr 1959 geschlossenen Rückerstattungs-Vergleich, der entsprechend ausgelegt werden müsse. Berufung ist bereits eingelegt.

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