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Das Gericht teilte Jauchs Auffassung jedoch nicht. Jauch habe aufgrund seiner TV-Auftritte ein Maß an Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung, wie es kaum ein anderer Moderator in Deutschland erreiche. Wer in so exponierter Weise auf die öffentliche Meinungsbildung einwirke, löse zumindest hinsichtlich der Eckpfeiler seiner persönlichen Lebensgestaltung ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse aus, so die Richter weiter. Gegen das Urteil kann Jauch Berufung einlegen.