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Kein Schadensersatz für Jauch

Der Axel Springer Verlag und die Ullstein GmbH müssen Günther Jauch keinen Schadensersatz bezahlen.Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Der TV-Moderator hatte gegen den Axel Springer Verlag und seine 100-prozentige Tochter Ullstein wegen der Veröffentlichung seiner Hochzeitsfotos in der 'Berliner Morgenpost' und in der Berliner Lokalausgabe der 'Welt' geklagt. Jauch sah seine Privatsphäre verletzt und verlangte von den Verlagen jeweils eine fiktive Lizenzgebühr von 100.000 Euro sowie Schmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro.

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Das Gericht teilte Jauchs Auffassung jedoch nicht. Jauch habe aufgrund seiner TV-Auftritte ein Maß an Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung, wie es kaum ein anderer Moderator in Deutschland erreiche. Wer in so exponierter Weise auf die öffentliche Meinungsbildung einwirke, löse zumindest hinsichtlich der Eckpfeiler seiner persönlichen Lebensgestaltung ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse aus, so die Richter weiter. Gegen das Urteil kann Jauch Berufung einlegen.

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