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Kein Schmerzensgeld für Schlagerstar Anders

Popstar Dieter Bohlen und die Verlagsgruppe Random House GmbH müssen kein Schmerzensgeld an Thomas Anders bezahlen. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat im Februar eine Klage des ehemaligen Bohlen-Geschäftspartners zurückgewiesen. Anders hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro gefordert, weil er sich durch Passagen in Bohlens Buch 'Hinter den Kulissen' verleumdet sah. Der 51-jährige Musiker hatte darin behauptet, sein früherer Modern-Talking-Kollege habe Gelder einer gemeinsamen Tournee in die eigene Tasche gewirtschaftet. Die Berliner Richter sahen jedoch keine Beeinträchtigung für Anders als gegeben an. Ob dieser Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegt, war zu Redaktionsschluss noch offen. (CA)

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Vertreter Thomas Anders
Frömming & Partner (Hamburg): Dr. Christoph Meyer-Bohl, Dr. Iris Breutz, Dr. Endress Wanckel – aus dem Markt bekannt

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