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Eine weitere Frage war, ob es Abfindungsansprüche nach einem verdeckten Beherrschungsvertrag gibt. Umstritten war auch die Wirksamkeit der Vereinbarung, unter anderem weil sie nicht ins Handelsregister eingetragen worden war. Die deutsch-französische Kooperation wurde 2002 beendet. In diesem Zeitraum sank der Kurs der Mobilcom-Aktie von rund 200 Euro auf zeitweise wenig mehr als ein Euro. Das OLG Schleswig bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Flensburg.