Juve Plus Verwaltungsgericht

Keine höhere Gewalt durch Corona: Behörde im Streit mit Fleischimporteuren erfolgreich

Vor knapp sechs Jahren traf Corona die Gastronomie hart. Dadurch konnten zahlreiche Fleischlieferanten ihre ursprünglich erteilten Importlizenzen nicht erfüllen und forderten dafür hinterlegte Sicherheitszahlungen zurück. Das Verwaltungsgericht Köln wies nun eine Klage mehrerer Fleischimporteure gegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ab.

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Die Firmen Vossko und Peter Mattfeld & Sohn importieren Fleisch aus Drittstaaten außerhalb der EU für die Gastronomie. Um den dafür üblichen Zoll zu reduzieren, machen sie, wie es in der Branche üblich ist, von importbegünstigten Kontingenten Gebrauch, für die sie Einfuhrlizenzen beantragen. Diese berechtigen zum Import der beantragten Menge zu niedrigeren Zöllen. Gleichzeitig verpflichten sich die Unternehmen damit, genau dieses Volumen auch einzuführen. Diese Verpflichtung sichern die Importeure ab, indem sie eine Sicherheit hinterlegen. Sofern sie das gewährte Kontingent doch nicht importieren, verfällt diese Sicherheit auf den nicht eingeführten Anteil.

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