AHBR bei Schadensersatzforderung gegenüber Ex-Vorständen
erfolglos
Die ehemaligen Vorstände der Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) haften der Bank gegenüber nicht für Verluste aus Zinsderivatgeschäften. Das hat das Landgericht Frankfurt Ende Januar entschieden. Die AHBR hatte gegenüber den ehemaligen Vorständen, für die eine Haftpflichtversicherung für Führungskräfte abgeschlossen worden war, 250 Millionen Schadensersatz geltend gemacht. Zudem hatte die Bank eine Feststellungsklage mit einem Streitwert von 800 Millionen Euro erhoben zur Abgeltung möglicher Verluste aus laufenden Geschäften. Es ging insbesondere um Hilfsgeschäfte, die zum Ausgleich für Zinsverluste aus den Hypothekengeschäften getätigt worden waren.
Die Vorstände hatten sich zwar unstreitig an die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegten Bestimmungen gehalten. Die Bank vertrat jedoch die Ansicht, die BaFin habe die Bestimmungen falsch festgelegt. Der Gesetzgeber hat inzwischen solche Zinsderivatgeschäfte durch eine Gesetzesänderung auch für Hypothekenbanken ausdrücklich erlaubt.
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